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Arbeitserlaubnis

Alle Unternehmen, die Ihre Geschäftstätigkeit im landesweiten Gebiet Russlands ausüben und ausländische Bürger zwecks Arbeit in der Russischen Föderation einladen, müssen über eine Genehmigung der Föderalen Migrationsdienstes der Russischen Föderation zur Heranziehung und Nutzung der ausländischen Arbeitskräfte verfügen.

Das Unternehmen ist verpflichtet, für jeden ausländischen Arbeitnehmer persönliche Arbeitserlaubnis auszufertigen. Arbeitserlaubnis ist Bescheinigung, die das Recht des ausländischen Bürgers auf die zeitweilige Erwerbstätigkeit binnen des landesweiten Gebietes der Russischen Föderation nachweist.

Einreise des ausländischen Bürgers ins landesweite Gebiet Russlands zwecks Erwerbstätigkeit erfolgt ausschließlich auf Grundlage des russischen Arbeitsvisums.

Die VisaLink ist Fachuntenehmen, das die Ausfertigung von zwecks Erwerbstätigkeit der ausländischen Bürger binnen der Russischen Föderation nötigen Unterlagen bzw. Bescheinigungen unterstützt.

Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit binnen des landesweiten Gebiets der Russischen Föderation ist ein Dokument, welches das Recht des ausländischen Bürgers auf seine zeitweilige Erwerbstätigkeit binnen des landesweiten Gebietes der Russischen Föderation nachweist..

Am 1. Januar 2003 sind die Veränderungen in den russischen Arbeitsgesetzen, die sich auf die Ordnung zur Erteilung der Arbeitserlaubnisse für ausländische Bürger beziehen, in Kraft getreten worden. Diese Veränderungen gelten für alle russischen juristischen Personen (mit und ohne ausländischer Beteiligung): Vom genannten Datum an sind sie verpflichtet, Erlaubnisse zur Heranziehung ausländischer Arbeitskräfte (für die Erwerbstätigkeit am Unternehmen in jedem Fach und in jeder Amtsstellung) zu erhalten.

Danach muss jeder ausländische Mitarbeiter des Unternehmens, dem eine solche Erlaubnis erteilt wurde, verpflichtet, persönliche Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit in Russland zu erhalten. Der ausländische Arbeitnehmer muss zwecks Erteilung der Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit binnen des landesweiten Gebiets der RF sein russisches Arbeitsvisum vorlegen.

Die VisaLink bietet den ausländischen Bürgern seine Dienstleistungen zur Ausfertigung der RF- Arbeitserlaubnisse und der russischen Arbeitsvisa.

Wir unterstützen bei Erteilung der RF-Arbeitserlaubnisse die ausländischen Bürger, welche Absicht haben, in Russland zu wohnen und dort zu arbeiten.

Folgende Unterlagen sind zur Erteilung der Arbeitserlaubnis nötig:

  1. Fotos 3x4 (2 Farbfotos, auf mattem Papier);
  2. Gesundheitszeugnis mit der Bestätigung der negativen Analyse-Ergebnisse (ohne Befund) für AIDS, Lepra (Hansen-Krankheit), Tuberkulose, Syphilis, Chlamidiose, Schanker.
  3. Kopie des Reisepasses mit dem Registrierungs-Stempel.
  4. Kopie der Migrationskarte.
  5. Quittung über die bezahlte Staatsgebühr in Höhe von 1 000 Rubel je Person (Originaldokument) – diese wird an die Staatsmachtbehörde übergeben.
  6. Vollmacht zwecks Übergabe der Befugnisse an die VisaLink, vom Mitarbeiter unterzeichnet.

Zwecks Erteilung der Erlaubnis zur Heranziehung der Arbeitskräfte durch das Unternehmen sind nachstehende Unterlagen bzw. Urkunden nötig:

BITTE MACHEN SIE DARAUF AUFMERKSAM: Alle ausländischen Unterlagen und Dokumente sind im ihren Herstellungsland zu legalisieren (Apostilieren). Diesen müssen notariell beglaubigte Übersetzungen in die russische Sprache beigelegt werden. Schreiben und Anträge, die den oben genannten Behörden vorgelegt werden müssen, können, soweit in der Generalvollmacht solche Befugnisse festgelegt sind, vom Leiter der Vertretung / Niederlassung des ausländischen Unternehmens unterzeichnet werden.

Für das Unternehmer-Inländer:

  1. Satzung des Unternehmens (3 notariell beglaubigte Kopien);
  2. Beschluss über die Gründung des Unternehmens (1 notariell beglaubigte Kopie);
  3. Zeugnis über Registrierung bei der Moskauer Registrierungskammer (3 notariell beglaubigte Kopien) – soweit vorhanden;
  4. Zeugnis über Eintragung ins Staatliche Einheitsregister juristischer Personen (3 notariell beglaubigte Kopien)
  5. Auszug aus dem Staatlichen Einheitsregister juristischer Personen (1 notariell beglaubigte Kopie)
  6. Zeugnis über Anmeldung bei der Steuerbehörde (3 notariell beglaubigte Kopien)
  7. Lizenz (falls die Tätigkeit Ihres Unternehmens dem Lizenzieren unterliegt)
  8. Informationsschreiben aus dem Staatlichen Komitee für Statistik (1 Kopie)
  9. Auszug aus dem Stellenplan des Unternehmens
  10. Beschluss über Ernennung des Generaldirektors des Unternehmens (1 Kopie mit dem Firmenabdruck des Unternehmens)
  11. Entwurf der Arbeitsvereinbarung, mit der Angabe der Amtsstellung und des Gehaltes des Arbeitnehmers (mit Firmenabdruck und Unterschrift des Generaldirektors des Unternehmens, aber ohne Unterschrift des Arbeitnehmers)
  12. Bankauskunft (Mittel auf dem Bankkonto)
  13. Bilanzbericht für das letzte Quartal (Originaldokument und Kopie, das Original wird nach der Einsichtnahme zurückgegeben)
  14. Quittung über die bezahlte Staatsgebühr in Höhe von 3 000 Rubel je Person (Originaldokument)
  15. Vollmacht des Arbeitnehmers für ein Consultingunternehmen

Für die Repräsentanz des ausländischen Unternehmens:

  1. Satzung der Mutterfirma (2 notariell beglaubigte Kopien);
  2. Auszug aus dem Handelsregister oder dem Zeugnis über Registrierung der Mutterfirma (2 notariell beglaubigte Kopien);
  3. Genehmigung zur Eröffnung der Repräsentanz (3 notariell beglaubigte Kopien);
  4. Zeugnis über Eintragung ins Staatliche Sammelregister bei der Staatlichen Registrierungskammer (3 notariell beglaubigte Kopien)
  5. Die dem Leiter der Repräsentanz erteilte Generalvollmacht (2 notariell beglaubigte Kopien)
  6. Zeugnis über Anmeldung bei der Steuerbehörde (3 notariell beglaubigte Kopien)
  7. Auszug aus dem Stellenplan der Repräsentanz
  8. Entwurf der Arbeitsvereinbarung zwischen der Repräsentanz und dem ausländischen Arbeitnehmer, mit Angaben von der Amtsstellung, dem Zeitplan, dem Jahresurlaub und dem Gehalt des Arbeitnehmers
  9. Bankauskunft (Mittel auf dem Bankkonto)
  10. Bilanzbericht für das letzte Quartal (Originaldokument und Kopie, das Original wird nach der Einsichtnahme zurückgegeben)
  11. Quittung über die bezahlte Staatsgebühr in Höhe von 3 000 Rubel je Person (Originaldokument) – an die Staatsbehörde übergeben
  12. Vollmacht des Arbeitnehmers für das Consultingunternehmen

Für die Niederlassung des ausländischen Unternehmens:

  1. Satzung der Mutterfirma (2 notariell beglaubigte Kopien);
  2. Auszug aus dem Handelsregister oder der aus dem Zeugnis über Registrierung der Mutterfirma (2 notariell beglaubigte Kopien);
  3. Zeugnis über Eintragung ins Staatliche Sammelregister bei der Staatlichen Registrierungskammer (3 notariell beglaubigte Kopien)
  4. Die dem Leiter der Repräsentanz erteilte Generalvollmacht (2 notariell beglaubigte Kopien)
  5. Zeugnis über Anmeldung bei der Steuerbehörde (3 notariell beglaubigte Kopien)
  6. Auszug aus dem Stellenplan der Niederlassung
  7. Entwurf der Arbeitsvereinbarung zwischen der Repräsentanz und dem ausländischen Arbeitnehmer, mit der Angaben von der Amtsstellung und dem Gehalt des Arbeitnehmers
  8. Bankauskunft (Mittel auf dem Bankkonto)
  9. Bilanzbericht für das letzte Quartal (Originaldokument und Kopie, das Original wird nach der Einsichtnahme zurückgegeben)
  10. Quittung über die bezahlte Staatsgebühr in Höhe von 3 000 Rubel je Person (Originaldokument) – an die Staatsbehörde übergeben
  11. Vollmacht des Arbeitnehmers für das Consultingunternehmen

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