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RUSSLAND Bundesgesetzes über UNIONSBÜRGERSCHAFT

 Inoffizielle Übersetzung

 

31. Mai 2002 N 62-FZ

 

RUSSLAND Bundesgesetzes über UNIONSBÜRGERSCHAFT

 

RUSSLAND

 

Annahme durch die Staatsduma

19. April 2002 genehmigte

 

vom Föderationsrat

15. Mai 2002

 

(in geänderter Fassung.Bundesgesetze vom 11.11.2003 N 151-FZ,

von 2004.02.11 N 127-FZ, von 2006.03.01 N 5-FZ,

von 2006.07.18 N 121-FZ, 01.12.2007 N 296-FZ,

von 2007.04.12 N 328-FZ, vom 01.10.2008 N 163-FZ,

vom 30.12.2008 N 301-FZ, von 2009.06.28 N 127-FZ)

 

Kapitel I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1

 

.Vorbehaltlich der Verordnung diesem Bundesgesetz

 

Dieses Bundesgesetz enthält Grundsätze der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation und der Regelung der Beziehungen mit der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation verbunden ist, definiert Bedingungen und Verfahren für den Erwerb der Staatsbürgerschaft und zur EinstellungRussischen Föderation.

 

Artikel 2.Die Gesetzgebung über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation

 

Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation werden durch die Verfassung der Russischen Föderation, der internationalen Verträge der Russischen Föderation, dieses Bundesgesetz geregelt, sowie gemäß dem Beschluss andere juristischeHandlungen der Russischen Föderation.

 

Artikel 3.Grundbegriffe

 

Für die Zwecke dieses Bundesgesetzes die folgenden grundlegenden Konzepte:

Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation - Nachhaltige rechtliche Verbindung der Person mit der Russischen Föderation, in der Gesamtheit ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten zum Ausdruck;

andere Staatsangehörigkeit - die Staatsbürgerschaft (Nationalität)ausländischen Staat,

doppelte Staatsbürgerschaft - die Anwesenheit eines Bürgers der Russischen Föderation Staatsbürgerschaft (Nationalität) eines ausländischen Staates,

Ausländer - eine Person nicht Bürger der Russischen Föderation und der Besitz der Staatsangehörigkeit (Staatsbürgerschaft) eines ausländischen Staates,

Person ohneStaatsbürgerschaft - eine Person, die nicht Bürger der Russischen Föderation und hat keine Anzeichen von ausländischen Staatsangehörigkeit;

Kind - Person unter achtzehn Jahren;

Unterkunft - Unterkunft Person rechtmäßig im Gebiet der Russischen Föderation oderdraußen;

Territorium der Russischen Föderation - das Gebiet der Russischen Föderation im Rahmen der Staatsgrenze der Russischen Föderation oder der Territorium der RSFSR innerhalb der administrativen Grenzen der RSFSR am Tag der Umstände in Bezug auf den Erwerb oder die Beendigung der Staatsbürgerschaft der RussischenBundes nach diesem Bundesgesetz;

allgemeine Ordnung der Erwerb oder die Beendigung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation - die Reihenfolge der Erörterung von Fragen der Staatsbürgerschaft und der Entscheidungen über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, dem Präsidenten der Russischen Föderation in Bezug auf Personen aufwer sind unter den üblichen Bedingungen, mit denen dieses Bundesgesetzes;

vereinfachtes Verfahren für den Erwerb oder die Beendigung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation - die Reihenfolge der Erörterung von Fragen der Staatsbürgerschaft und der Entscheidungen über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation in Bezug auf Personen aufwer unterliegen vorgesehene Präferenzbehandlung durch dieses Bundesgesetz;

Wechsel der Staatsangehörigkeit - den Erwerb oder die Beendigung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation;

Aufenthaltstitel - eine Bescheinigung der Staatenlose ausgestellt einer Genehmigung zur BestätigungDaueraufenthalt auf dem Gebiet der Russischen Föderation, eines Staatenlosen oder Ausländer, und bestätigt ihr Recht, frei zu lassen die Russische Föderation und die Rückkehr der Russischen Föderation.

 

Artikel 4.Grundsätze der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation und der Bestimmungen über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation

 

1.Grundsätze der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation und der Bestimmungen über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation, dürfen keine Bestimmungen zur Beschränkung der Rechte der Bürger auf sozialen, rassischen, ethnischen, sprachlichen oder religiösen Zugehörigkeit.

2.Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation ist ein und gleichberechtigt, unabhängig von den Gründen seines Erwerbs.

3. Residence eines Bürgers der Russischen Föderation außerhalb der Russischen Föderation nicht zu stoppen sein russischer Staatsbürgerschaft.

4.Russische Bürger können der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation oder das Recht, es zu ändern entzogen werden.

5. Russische Staatsbürger nicht abgeschoben werden können oder aus Russland ausgeliefert an einen ausländischen Staat.

6.Russischen Föderation fördert den Erwerb der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, Staatenlose mit Wohnsitz in dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation.

7.Die Anwesenheit einer Person von der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation oder der Umstand, dass eine Person in der Vergangenheit die sowjetische Staatsbürgerschaft wird durch die Gesetze der Russischen Föderation, der RSFSR und der UdSSR bestimmt, die internationalen Verträge der Russischen Föderation, der RSFSR und der UdSSR in die am Tag der Umstände, mitbindet die Anwesenheit der Person, die entsprechende Staatsangehörigkeit.

 

Artikel 5.Die Bürger der Russischen Föderation

 

Bürger der Russischen Föderation sind:

a) Personen, die die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation am Tag des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes;

b) Personen, die die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation erworben haben, in Übereinstimmung mit diesem Bundesgesetz.

 

Artikel 6. Doppelte Staatsbürgerschaft

 

1. Bürger der Russischen Föderation, die auch eine andere Staatsangehörigkeit, ist durch die Russische Föderation nur als Bürger der Russischen Föderation betrachtet, außer in den internationalen Verträgen der Russischen Föderation oder Bundesrecht vorgesehen.

2.Der Erwerb einer russischen Bürger eines anderen Staatsbürgerschaft hat nicht die Beendigung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation.

 

Artikel 7. Die Gewährleistung von Sicherheit und Schutz für die Bürger der Russischen Föderation außerhalb der Russischen Föderation

 

1.Die Bürger der Russischen Föderation außerhalb der Russischen Föderation, sofern der Schutz und die Schirmherrschaft von der Russischen Föderation.

2.Die Behörden der Russischen Föderation, diplomatischen Vertretungen und konsularischen Einrichtungen der Russischen Föderation außerhalb der Russischen Föderation sind die Beamten dieser Ämter und Agenturen dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass Bürger der RussischenFöderation die Möglichkeit gegeben, den vollen Genuss aller Rechte durch die Verfassung der Russischen Föderation zu genießen, Bundesverfassungsgesetze, Bundesgesetze, Prinzipien und Normen des Völkerrechts, der internationalen Verträge der RussischenFöderation, Gesetze und Vorschriften der Staaten der Wohnsitz oder der Russischen Föderation bleiben, sowie die Möglichkeit, ihre Rechte und Interessen durch das Gesetz geschützt zu verteidigen.

 

Artikel 8. Russische Staatsbürgerschaft und die Ehe

 

1.Fazit oder Auflösung einer Ehe zwischen einem russischen Bürgers und einer Person, die keine Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation nicht zu einer Veränderung der Staatsbürgerschaft der genannten Personen.

2. Änderung der Staatsangehörigkeit eines Ehegatten führt nicht zu einer Änderung der Staatsangehörigkeit des anderen Ehegatten.Auflösung der Ehe nicht zu einer Veränderung der Staatsangehörigkeit, die in dieser Ehe oder Adoption (Adoptiv-) Kinder Ehegatten geboren wurden.

 

Artikel 9. Bürgerschaft von Kindern

 

1.Staatsbürgerschaft des Kindes betreffend den Erwerb oder die Beendigung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, ist einer der Eltern oder beide Eltern erhalten oder geändert in Übereinstimmung mit diesem Bundesgesetz.

2.Für den Erwerb oder die Beendigung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, ein Kind unter dem Alter von vierzehn bis achtzehn Jahren müssen dem zustimmen.

3.Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation, kann das Kind nicht beendet werden, wenn die Beendigung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, wird es staatenlos werden.

4. Staatsbürgerschaft des Kindes nicht mit den Veränderungen der Staatsangehörigkeit seiner Eltern die elterliche Rechte beraubt zu ändern.Im Falle einer Änderung der Staatsangehörigkeit des Kindes erfordert nicht die Zustimmung seiner Eltern die elterliche Rechte beraubt.

 

Artikel 10.Bescheinigungen über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation

 

Bescheinigung Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation ist der Pass der Russischen Föderation oder andere grundlegende Dokument mit Angabe der Nationalität der betreffenden Person.Arten von grundlegenden Ausweispapiere Bürger der Russischen Föderation, sind durch Bundesgesetz bestimmt.

 

Kapitel II. Erwerb der Staatsbürgerschaft DER RUSSISCHEN FÖDERATION

 

Artikel 11.Gründe für den Erwerb der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation

 

russische Staatsbürgerschaft erworben:

a) durch Geburt,

b) als Ergebnis der Zulassung zur Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation;

c) als Ergebnis der Restaurierung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation;Bundesgesetz oder völkerrechtlichen Vertrag der Russischen Föderation.

 

Artikel 12. Der Erwerb der russischen Staatsbürgerschaft durch Geburt

 

Auf die Anwendung der erste Teil des Artikels 12 cm des Verfassungsgerichts vom 24.05.2005 N 235-ON.

 

1.Kind erwirbt die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation bei der Geburt, wenn ein Kind Geburtstag:

 

Bestimmungen von Absatz "a" ersten Teil des Artikels 12 nicht ausschließt, dass eine Person, deren beide Elternteile oder Alleinerziehende als Bürger der Russischen Föderation durch die Geburt anerkannt, unabhängig davon,die Person auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion, die Gestaltung der Anerkennung der russischen Staatsbürgerschaft durch Geburt, es sei denn, diese Person hat die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation über seinem eigenen freien Willen (des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation vom 2005.04.21 N 118-O) verloren.

 

a) beide Eltern oder Alleinerziehende sind Bürger der Russischen Föderation (unabhängig vom Ort der Geburt);

b) ein Elternteil ein Bürger der Russischen Föderation und der andere Elternteil staatenlos ist, oder erklärt worden ist unauffindbarStandort unbekannt (unabhängig vom Ort der Geburt des Kindes);

c) ein Elternteil ein Bürger der Russischen Föderation und der andere Elternteil eine ausländische Staatsbürgerschaft, sofern ein Kind auf dem Gebiet der Russischen Föderation geboren oder, wenn sonst wird er GesichtStaatsbürgerschaft;

d) seine beiden Eltern oder einem Elternteil leben auf dem Territorium der Russischen Föderation sind Ausländer oder Staatenlose, sofern ein Kind in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation und der Staat, dessen Bürger sind geborenoder einem alleinerziehenden Elternteil, nicht das Kind für seine oder ihre Nationalität.

(Abschnitt "r" in rot. Das Bundesgesetz vom 11.11.2003 N 151-FZ)

2.Ein Kind, das in das Gebiet der Russischen Föderation und deren Eltern unbekannt sind, wird ein Bürger der Russischen Föderation, wenn die Eltern nicht in einem Zeitraum von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt ihrer Entdeckung wieder aufgetaucht tun.

 

Artikel 13.Ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die im Alter von achtzehn Jahren erreicht haben und Geschäftsfähigkeit, kann für die Zulassung zur Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation auf dem allgemeinen Verfahren anwenden, sofern diese Personen und Einrichtungen:

a) im Gebiet der Russischen aufzuhaltenDatum des Eingangs eines Aufenthaltstitels an dem Tag der Antrag auf Zulassung zur Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation zu ermöglichen fünf Jahre lang ununterbrochen, mit Ausnahme von Fällen, die durch den zweiten Teil dieses Artikels.Dauer des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation wird als kontinuierliche, wenn die Person verlassen der Russischen Föderation für nicht mehr als drei Monaten innerhalb eines Jahres.Dauer des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation für Personen, die in der Russischen Föderation kam vor 1. Juli 2002 und nicht mit einer Aufenthaltsgenehmigung, ab dem Zeitpunkt der Anmeldung des Wohnsitzes berechnet;

(in geänderter Fassung.Bundesgesetz vom 11.11.2003 N 151-FZ)

b) sich verpflichten, die von der Verfassung der Russischen Föderation einzuhalten und Gesetzgebung der Russischen Föderation;

c) eine legitime Quelle des Lebensunterhalts;

r) appellierte an die Behörde eines anderen Landes mit einem Haftungsausschluss aus ihren bestehendenVerzicht auf andere Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich, wenn ein internationaler Vertrag der Russischen Föderation und dieses Bundesgesetzes oder wenn der Verzicht auf andere Staatsbürgerschaft nicht möglich ist, ohne Verschulden im Namen der Ursachen;

e) sprechen Russisch, das Verfahren zur Festsetzung der Höhe des Wissensdie Sprache Situation in der Größenordnung von Erörterung von Fragen der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation.

2.Dauer des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation, nach Ziffer "a" dieses Artikels auf ein Jahr verkürzt werden, wenn mindestens einer der folgenden Gründe:

a) - c) sind ausgeschlossen.- Bundesgesetz vom 11.11.2003 N 151-FZ,

a) die Anwesenheit einer Person von hoher Leistungen in Wissenschaft, Technik und Kultur, der Besitz einer Person oder Beruf Qualifikationen im Interesse der Russischen Föderation;

b) Bereitstellen einer Person politisches Asyl in der Russischen Föderation;

Verfahren durch Bundesgesetz errichtet.

3. Eine Person, die besondere Verdienste vor der Russischen Föderation kann die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation ohne Einhaltung Bedingungen akzeptiert werden festgelegt durch den ersten Teil dieses Artikels.

4.Die Bürger der Staaten, aus denen die Sowjetunion, vorbei an nicht weniger als drei Jahren Militärdienst im Auftrag der Russischen Föderation Streitkräfte, anderer Truppen und militärischen Formationen sind berechtigt, für die Zulassung zur Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation gelten, ohne dass den Bedingungenunter Absatz "a" der erste Teil dieses Artikels, und ohne Vorlage einer Aufenthaltserlaubnis.

(der vierte Teil des Bundesrechts vom 11.11.2003 N 151-FZ, wie geändert. Das Bundesgesetz vom 2007.12.04 N 328-FZ)

 

Artikel 14.Eintritt in die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation nach dem vereinfachten Verfahren

 

(in geänderter Fassung. Das Bundesgesetz vom 11.11.2003 N 151-FZ)

 

1.Ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die im Alter von achtzehn Jahren erreicht haben und Geschäftsfähigkeit, kann für die Zulassung zur russischen Staatsbürgerschaft in vereinfachter Form ohne Einhaltung der Bedingungen des Absatzes "a" ersten Teil von Artikel 13 dieses unter der Voraussetzung,Bundesgesetz, wenn diese Bürger und Personen:

a) mindestens einen Elternteil, der die russische Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation hat;

b) die Staatsbürgerschaft der UdSSR gelebt und sind in den Staaten, aus denen die Sowjetunion, nicht lebenStaaten und sind ein Ergebnis dieser staatenlos;

a) Angehörige von Staaten, aus denen die Sowjetunion, erhielt der beruflichen oder höhere berufliche Bildung in Bildungseinrichtungen der Russischen Föderation nach 1. Juli 2002.

2.Ausländische Staatsangehörige und Staatenlose mit Wohnsitz in dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation hat das Recht auf Zulassung zum russischen Staatsbürgerschaft in vereinfachter Weise anwenden, ohne Beachtung der Bedingungen des in Absatz Aufenthalt "a" ersten Teil des Artikels 13 dieserBundesgesetz, wenn diese Bürger und Personen:

a) im Gebiet der RSFSR geboren und hatte die Staatsangehörigkeit der ehemaligen Sowjetunion;

b) verheiratet, ein Bürger der Russischen Föderation nicht weniger als drei Jahren;

c) sind nicht in der Lage zu arbeiten und haben ein fähiger Sohn oder Tochter,sind Bürger der Russischen Föderation;

d) haben ein Kind, ein Bürger der Russischen Föderation ist - wenn der andere Elternteil des Kindes ein Bürger der Russischen Föderation ist, gestorben ist, oder eine gerichtliche Entscheidung, die in Kraft trat, für verschollen erklärt,arbeitsunfähig sind oder nur begrenzt Kapazität, beraubt der elterlichen Rechte oder eingeschränkt in ihrer elterlichen Rechte;

(n."R" wurde durch Bundesgesetz vom 28.06 hinzugefügt.2009 N 127-FZ)

d) haben einen Sohn oder eine Tochter im Alter von achtzehn Jahren, die Bürger der Russischen Föderation und der gerichtlichen Entscheidung, die in Kraft trat, sind die anerkannten unfähig oder erwerbsunfähig - wenn der andere Elternteil sagte Bürger der Russischenein Bürger der Russischen Föderation, verstorben oder eine gerichtliche Entscheidung, die in Kraft trat, für verschollen erklärt, behinderte oder eingeschränkte Kapazität, beraubt der elterlichen Rechte oder eingeschränkt in ihrer elterlichen Rechte.

(n."E" wurde durch Bundesgesetz von 28.06.2009 N 127-FZ)

3 hinzugefügt.Behinderte, Ausländer und Staatenlose, die in der Russischen Föderation von Staaten kam, gehörte der Sowjetunion und registriert Wohnsitz in der Russischen Föderation vom 1. Juli 2002 kann für die Zulassung zur Staatsbürgerschaft der Russischen zutreffenFöderation in vereinfachter Form ohne Einhaltung der Bedingungen des Aufenthalts im Gebiet der Russischen Föderation nach Ziffer "a" ersten Teil von Artikel 13 dieses Bundesgesetzes und ohne Vorlage einer Aufenthaltserlaubnis.

4.Ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die Staatsbürgerschaft der UdSSR hatte, kam in der Russischen Föderation von Staaten, gehörte zu der Sowjetunion, und registrierten Wohnsitz in der Russischen Föderation vom 1. Juli 2002 oder erhielten eine Erlaubnis für vorübergehenden Aufenthalt inRussischen Föderation oder eines Aufenthaltstitels sind russische Staatsbürgerschaft in vereinfachter Form angenommen, ohne Beachtung der Bedingungen in den Absätzen "a", "c" und "e" des ersten Teils von Artikel 13 dieses Bundesgesetzes, wenn sie bis zum 1. Juli vorgesehen, erklärte 2009 ihre Wunsch zu erwerbenStaatsbürgerschaft der Russischen Föderation.

(in geänderter Fassung. Bundesgesetze vom 2006.01.03 N 5-FZ, 01.12.2007 N 296-FZ, vom 30.12.2008 N 301-FZ)

5.Die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation wird in vereinfachter Form ohne Beachtung der Bedingungen in den Absätzen "a", "c" versehen, "d" und "e" des ersten Teils von Artikel 13 dieses Bundesgesetzes und ohne Vertretung Wohnsitz Veteranen des Zweiten Weltkriegs, die die Staatsangehörigkeit angenommen hatten, werden ehemaligenSowjetunion und das Leben in das Gebiet der Russischen Föderation.

6.Die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation wird in vereinfachter Form ohne Einhaltung angenommen werden den Bedingungen des ersten Teils von Artikel 13 dieses Bundesgesetzes, ein Kind und unfähig Person, die ausländische Staatsangehörige oder Staatenlose sind:

a) ein Kind mit einem Elternteilist ein Bürger der Russischen Föderation - auf Antrag der Eltern und mit Zustimmung des anderen Elternteils für den Kauf von Kind die russische Staatsbürgerschaft.Diese Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn das Kind im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation;

b) das Kind, ist alleinerziehend ein Bürger der Russischen Föderation - auf Antrag der Eltern;

a) ein Kind oder inkompetenten Person unter Vormundschaft oderAnwendung der Vormund oder Treuhänder, die die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation.

7.Ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die Meldezettel im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation, ihre Wahl für einen Daueraufenthalt in Übereinstimmung mit dem staatlichen Programm zur freiwilligen Umsiedlung in die Russische Föderation zu unterstützenim Ausland lebenden Landsleuten kann die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation in der vereinfachten Weise ohne Beachtung der Bedingungen in den Absätzen "a", "c" und "e" des ersten Teils von Artikel 13 dieser Satzung vorgesehenen zugelassen werden.

(Teil Sieben Bundesgesetz vom 01.10.2008 N 163-FZ)

 

Artikel 15.Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation

 

Ausländer und Staatenlose, die nicht Bürger der Russischen Föderation kann die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation in Übereinstimmung mit dem ersten Teil von Artikel 13 dieser Satzung restauriert.Die Dauer des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation auf drei Jahre verkürzt.

 

Artikel 16.Gründe für die Ablehnung von Anträgen für die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation und die Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation

 

lehnen Anträge auf Zulassung zur Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation und die Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation eingereicht von Personen:

gewaltsamen Änderung der Verfassungsordnung der Russischen Föderation oder andere Aktionen gefährden die Sicherheit der Russischen Föderation;

b) innerhalb von fünf Jahren vor dem Tag der Antrag auf Zulassung zur Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation oder die Wiederherstellung desRussischen Föderation, aus der Russischen Föderation in Übereinstimmung mit Bundesrecht ausgeschlossen;

c) falscher Unterlagen oder Berichte mit falschen Informationen zu verwenden;

r) sind in das Militär, Dienst in der Sicherheit oder der StrafverfolgungStaat vorgeschrieben sofern nicht anders durch einen internationalen Vertrag der Russischen Föderation;

e) unentfernt oder herausragende Verurteilungen wegen vorsätzlichen Verbrechen auf dem Territorium der Russischen Föderation oder außerhalb, als solche anerkannt nach Bundesrecht;verfolgt von den zuständigen Behörden der Russischen Föderation oder die zuständigen Behörden des Auslandes für die Verbrechen als solche gemäß anerkannt mit Bundesrecht (vor der Verurteilung Gericht oder eine Entscheidung über den Fall);

x) verurteilt worden und dienenHaft für die Aktionen verfolgt im Einklang mit Bundesrecht (vor Ablauf der Strafe);

s) ausgeschlossen. - Bundesgesetz vom 11.11.2003 N 151-FZ.

 

Artikel 17.Die Wahl der Bürgerschaft, wenn die Staatsgrenze der Russischen Föderation

 

Wenn die Staatsgrenze der Russischen Föderation in Übereinstimmung mit den internationalen Abkommen der Russischen Föderation, eine Person mit Wohnsitz in dem Gebiet, die Staatsangehörigkeit dieses geändert hat, sindWahl der Staatsangehörigkeit (von Option) in der Art und des zeitlichen Rahmens durch die einschlägigen internationalen Vertrag der Russischen Föderation gegründet.

 

Kapitel III. Beendigung der Staatsbürgerschaft der RUSSISCHEN FÖDERATION

 

Artikel 18.Gründe für die Beendigung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation

 

Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation ist beendet:

a) durch den Verlust der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation;

b) aus anderen Gründen, die in dieser Bundesgesetz oder völkerrechtlichen VertragDer Verzicht auf die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation

 

1.Der Verzicht auf die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation eine Person mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation über die freiwillige Willen der Person in das allgemeine Verfahren, mit Ausnahme der in Artikel 20 der vorliegenden Satzung vorgesehen beruhen.

2.Der Verzicht auf die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation eine Person mit Wohnsitz in einem fremden Land, auf der Grundlage der Freiwilligkeit einer solchen Person in einer vereinfachten Weise, außer im Sinne von Artikel 20 der vorliegenden Satzung vorgesehen.

3.Der Verzicht auf die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation des Kindes, wenn ein Elternteil ist ein Bürger der Russischen Föderation und der andere Elternteil eine ausländische Staatsbürgerschaft oder eine alleinerziehende Mutter, die ein ausländischer Staatsangehöriger ist, durch ein vereinfachtes Verfahren zur Anwendung von beidenEltern, oder auf Antrag von einem alleinerziehenden Elternteil.

 

Artikel 20.Gründe für die Verweigerung des Verzichts auf die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation

 

Verzicht auf die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation ist nicht zulässig, wenn der Bürger der Russischen Föderation:

a) nicht vor der Russischen Föderation eine Verpflichtung durch Bundesgesetz errichtet wird;

b)Russischen Föderation als Angeklagter in einem Strafverfahren oder in Bezug auf dieses in Kraft und durchsetzbar Gerichtsurteil kommen;

a) hat keine andere Staatsbürgerschaft und Garantien für ihre Übernahme.

 

Artikel 21.Wahl einer anderen Staatsangehörigkeit (Option), wenn die Staatsgrenze der Russischen Föderation

 

Wenn territorialen Veränderungen aufgrund von Änderungen in Übereinstimmung mit internationalen Abkommen der Russischen Föderation Staatsgrenze der Russischen Föderation, russischen BürgernWohnsitz in dem Gebiet, das unter den angegebenen Transformationen kommt, sind berechtigt, zu halten oder ändern ihre Staatsbürgerschaft unter den Bedingungen des Vertrages.

 

Kapitel IV. RÜCKTRITT VON Entscheidungen bezüglich Staatsbürgerschaft DER RUSSISCHEN FÖDERATION

 

Artikel 22.Gründe für die Löschung von Entscheidungen über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation

 

Entscheidung zum Kauf oder zur Beendigung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation unterliegt Löschung, wenn festgestellt wird, dass die Entscheidung auf der Grundlage der betrügerische Dokumente, die der Antragsteller vorgelegt oder absichtlich getroffenInformationen. Die Tatsache der Verwendung falscher Dokumente oder Berichte falsche Informationen gerichtlich festgestellt.

Artikel 23. Stornierung Entscheidungen über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation und die Folgen einer solchen Kündigung

 

1.Absage von Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation durch den Präsidenten der Russischen Föderation oder eine andere Behörde zuständig für Fälle im Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation und nahm diese Entscheidung.

2.Die Entscheidung über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation im Falle einer Stornierung in Übereinstimmung mit Artikel 22 dieses Bundesgesetzes ist null und nichtig ab dem Zeitpunkt der Entscheidung angesehen werden.

 

Kapitel V. UNIONSBÜRGERSCHAFT VON KINDERN MIT Änderung der Staatsangehörigkeit

Eltern, Erziehungsberechtigte und Treuhänder.

UNIONSBÜRGERSCHAFT behinderten Personen

 

Artikel 24. Ändern des Kindes Bürgerschaft über den Erwerb oder die Beendigung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, seine Eltern

 

1.Kind erwirbt die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, wenn beide Eltern oder Alleinerziehende erwarb die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation.

2.Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation, hört das Kind nach Beendigung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, seine beiden Eltern oder Alleinerziehende, vorausgesetzt, dass das Kind dadurch nicht staatenlos wird.

 

Artikel 25.Staatsbürgerschaft des Kindes betreffend den Erwerb oder die Beendigung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, einer seiner Eltern

 

1.Wenn ein Elternteil mit einer anderen Staatsbürgerschaft erwirbt die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, kann ihr Kind mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation auf Antrag der Eltern, die die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation übernimmt erwerben.

2.Wenn ein Elternteil mit einer anderen Staatsbürgerschaft erwirbt die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, kann ihr Kind, die außerhalb der Russischen Föderation die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation auf Antrag der seine beiden Eltern zu erwerben.

3.Wenn ein Elternteil eine andere Staatsbürgerschaft erwirbt die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation und der andere Elternteil staatenlos ist, ihr Kind kann Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation auf Antrag der Eltern, die die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation übernimmt erwerben.

4.Wenn ein Elternteil erwirbt die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation, staatenlos ist und der andere Elternteil hat eine andere Staatsbürgerschaft, ihr Kind kann Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation auf Antrag der seine beiden Eltern zu erwerben.

5.Wenn die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, einem der Eltern beendet werden und der andere Elternteil bleibt ein Bürger der Russischen Föderation, ihr Kind wird Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation zu behalten.Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation, das Kind mit der Beendigung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, einem der Eltern in Gegenwart eines schriftlichen Zustimmung des anderen Elternteils beendet werden soll ein Bürger der Russischen Föderation, und unter der Bedingung, dass das Kind nicht vorstaatenlos.

 

Artikel 26. Nationalität der Kinder in der Annahme (Adoption)

 

1. Ein Kind, ein Bürger der Russischen Föderation und Adoption (Annahme) der Ausländer oder ausländische Staatsbürger behält die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation.Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation des Kindes, Adoptivkind (Adoptivkind) durch ausländische Staatsangehörige oder Ausländer in allgemeiner Weise auf Antrag beider Adoptiveltern oder die alleinige Adoptiveltern, sofern das Kind nicht staatenlos werden kann gekündigt werden.

2.Ein Kind angenommen (Adoptiv-), ein russischer Staatsbürger, oder Ehegatten, die Bürger der Russischen Föderation oder Ehegatten, sind einer von ihnen ist ein Bürger der Russischen Föderation und der andere - ein Staatenloser erwirbt die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation seit ihrerAdoption (Annahme), unabhängig vom Wohnort des Kindes auf Antrag der Adoptiveltern, die ein Bürger der Russischen Föderation ist.

3.Ein Kind angenommen (Adoptiv-) Eltern von denen ein russischer Staatsbürger und der andere hat eine andere Staatsbürgerschaft kann Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation nach dem vereinfachten Verfahren zu erwerben für die Anwendung sowohl von Adoptiveltern, unabhängig vom Wohnort des Kindes.

4.In dem Fall gemäß der dritte Teil dieses Artikels, in Abwesenheit von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Annahme (Adoption), die Aussagen der beiden Adoptivkind erwirbt die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation ab dem Zeitpunkt der Annahme (Adoption), wenn er und seine Adoptiveltern in dem Gebiet wohnenRussischen Föderation.

 

Artikel 27. Die Bürgerschaft von Kindern und behinderten Personen unter Vormundschaft oder Pflegschaft

 

1.Kinder und Behinderten, Vormundschaft oder das Sorgerecht für ein Bürger der Russischen Föderation, wird die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation im Rahmen des vereinfachten Verfahrens für die Anwendung der Vormund oder Treuhänder zu erwerben.

2.Ein Kind oder entmündigte Person auf einem voll geladen im pädagogischen oder medizinischen Einrichtung, zur Schaffung der sozialen Sicherheit oder andere ähnliche Einrichtung der Russischen Föderation, erwirbt die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation nach dem vereinfachten Verfahren über den AntragLeiter der Einrichtung, die das Kind oder unfähig Person enthält.

3.Ein Kind oder unfähig Person unter Vormundschaft oder das Sorgerecht für einen ausländischen Staatsbürger, die die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation übernimmt die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation zusammen erwerben mit dem angegebenen Bürger durch seine Aussage.

4.Kind oder unfähig Person, die Bürger der Russischen Föderation und Vormundschaft oder das Sorgerecht für einen ausländischen Staatsbürger sind, behalten die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation.

 

Kapitel VI.Zuständigen Behörden der Fälle über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation

 

1.Zuständigen Behörden der Fälle über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation sind:

Präsidenten der Russischen Föderation;

föderalen Exekutive ermächtigt, die Funktionen der Kontrolle und Aufsicht im Bereich der Migration und ihre territorialen Organe auszuüben;Bundesgesetz vom 2006.07.18 N 121-FZ)

föderalen Exekutive zuständig für auswärtige Angelegenheiten und die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Russischen Föderation außerhalb der Russischen Föderation.

2.Befugnisse der Behörden im Umgang mit Fällen, die die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, die von diesem Bundesgesetz festgelegt.

 

Artikel 29. Befugnisse des Präsidenten der Russischen Föderation

 

1.Präsident der Russischen Föderation entscheidet Fragen:

a) die Zulassung zur Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation in der Regel in Übereinstimmung mit Artikel 13 dieses Bundesgesetzes;

b) Verwertung von Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation in der Regel in Übereinstimmung mit Artikel 15

c) Verzicht auf die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation im Allgemeinen in Übereinstimmung mit dem ersten Teil des Artikels 19 und der erste Teil von Artikel 26 dieses Bundesgesetzes;

d) die Löschung von Entscheidungen über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation in Übereinstimmung mit Artikel 23 dieses BundesgesetzesPräsident der Russischen Föderation argumentiert Bestimmung über die Reihenfolge der Erörterung von Fragen der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation.

3.Präsidenten der Russischen Föderation Funktionieren und Zusammenwirken der Behörden im Umgang mit Fällen, die die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Satzung koordiniert werden.

4.Präsident der Russischen Föderation erteilen Dekrete über Fragen der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation.

5.Angesichts der Umstände in den Absätzen "b" versehen - "g" des Artikels 16 dieses Bundesgesetzes, der Präsident der Russischen Föderation kann erwägen, die die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation oder der Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, ausländische Bürger und StaatenloseStaatsbürgerschaft gemäß den Artikeln 13 bis 15 unberührt.

(in geänderter Fassung. Das Bundesgesetz vom 11.11.2003 N 151-FZ)

 

Artikel 30.Befugnisse der föderalen Exekutive ermächtigt, die Funktionen der Kontrolle und Aufsicht im Bereich der Migration und ihre territorialen Organe

(in geänderter Fassung ausüben.Bundesgesetz vom 2006.07.18 N 121-FZ)

 

föderalen Exekutive ermächtigt, die Funktionen der Kontrolle und Aufsicht im Bereich der Migration und ihre territorialen Organe ausüben folgende Befugnisse:

(in geänderter Fassung.Bundesgesetz vom 18.07.2006 N 121-FZ)

a) festzustellen, die Anwesenheit der russischen Staatsbürgerschaft durch Personen mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation;

b) nehmen die Bewerbungen von Personen mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation, Aussagen über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation;

a) überprüfenBegründung Aussagen über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation Dokumente und gegebenenfalls zusätzliche Informationen anfordern durch die zuständigen staatlichen Stellen;

d) an den Präsidenten der Russischen Föderation in den Fällen, senden vorgeschrieben Teil eins des Artikels 29 der vorliegendenBundesgesetz, Aussagen über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, stellte sie zu rechtfertigen Dokumenten und anderen Materialien, sowie den Abschluss dieser Aussagen, Dokumente und Materialien;

d) nimmt der Präsident der Russischen Föderation die Entscheidung über die Staatsbürgerschaft angenommenRussischen Föderation in Bezug auf Personen mit Wohnsitz in dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation;

e) Anträge für die russische Staatsbürgerschaft von Personen mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation, und Entscheidungen über Fragen der Staatsbürgerschaft der Russischenvereinfachten Verfahren gemäß Artikel 14, der dritte Teil der Artikel 19 und der dritte Teil von Artikel 26 dieses Bundesgesetzes;

(in geänderter Fassung.Bundesgesetz vom 11.11.Bundesgesetz vom 18.07.2006 N 121-FZ)

h) Er stellt die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation in Übereinstimmung mit dem zweiten Teil des Artikels 12 und der zweiten und vierten Absatz von Artikel 26 dieses Bundesgesetzes;

und) die Durchführung der Abschaffung von Entscheidungen über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation in Übereinstimmung mit Artikel 23Bundesgesetz.

 

Artikel 31.Befugnisse der föderalen Exekutive zuständig für auswärtige Angelegenheiten und die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Russischen Föderation außerhalb der Russischen Föderation

 

föderalen Exekutive zuständigdiplomatischer Missionen und konsularischer Einrichtungen der Russischen Föderation außerhalb der Russischen Föderation:

a) festzustellen, die Anwesenheit der russischen Staatsbürgerschaft von Personen, die außerhalb der Russischen Föderation;

b) nehmen die Bewerbungen von Personen mit Wohnsitz ausserhalbFöderation, die Aussagen über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation;

a) prüfen den Sachverhalt und unterbreitet die Vorwürfe betreffend die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation Dokumente belegen und, falls erforderlich, zusätzliche Informationen anzufordern in die relevanten staatlichen Einrichtungen;An den Präsidenten der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen in Teil eins des Artikels 29 dieses Bundesgesetzes, präsentierte Aussagen über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, zu dessen Rechtfertigung anführen Dokumenten und anderen Materialien, sowie den Abschluss dieser Aussagen, Dokumente undMaterialien;

d) nimmt der Präsident der Russischen Föderation, Entscheidungen in Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation in Bezug auf Personen, die außerhalb der Russischen Föderation angenommen;

e) Anträge für die russische Staatsbürgerschaft von PersonenRussischen Föderation, und Entscheidungen über Fragen der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation nach dem vereinfachten Verfahren gemäß Artikel 14, zweiter und dritter Teil des Artikels 19 und der dritte Teil von Artikel 26 dieses Bundesgesetzes;

(in geänderter Fassung.Bundesgesetz vom 11.11.2003 N 151-FZ)

g) Aufzeichnungen über Personen, bei denen die diplomatischen und konsularischen Einrichtungen der Russischen Föderation außerhalb der Russischen Föderation hat einen Beschluss zur Staatsangehörigkeit zu wechseln;

h) Er stellt die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderationzweiten Teil des Artikels 26 dieses Bundesgesetzes;

und) die Durchführung der Abschaffung von Entscheidungen über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation in Übereinstimmung mit Artikel 23 dieser Satzung.

 

Kapitel VII.Das Verfahren der Beantragung russische Staatsbürgerschaft

 

1.Mitteilung der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation, über den Antrag der Wohnsitz diente:

a) eine Person mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation - die territoriale Agentur des Bundesvorstandes Stelle benennen, die die Funktionen der Kontrolle und Überwachung Übung inMigration;

(in geänderter Fassung.Bundesgesetz vom 18.07.

2. Der Antrag wird vom Antragsteller persönlich eingereicht.

3.Wenn der Antragsteller nicht persönlich aufgrund von Umständen, die außergewöhnlich und dokumentiert die Erklärung und die erforderlichen Unterlagen können für die Prüfung von einer anderen Person eingereicht werden oder per Post haben zutreffen.In diesem Fall, der dazugehörigen Unterschrift der Person, die Unterzeichnung der Erklärung, und die Fotokopie des Dokuments auf die Erklärung seiner ursprünglichen, vom Notar beglaubigte Unterlagen.

4.Antrag auf Änderung der Staatsbürgerschaft eines Kindes oder entmündigte Person ist durch ihre Eltern oder andere gesetzliche Vertreter des Wohnsitzes oder des Wohnorts des Kindes oder entmündigte Person zugeführt.

(in geänderter Fassung. Das Bundesgesetz vom 11.11.Die Reihenfolge der Anmeldung Aussagen über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation

 

1. Mitteilung der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation ist schriftlich in der vorgeschriebenen Form vorgenommen.Unterschrift bescheinigt, gab eine Erklärung von einem bevollmächtigten Vertreter der zuständigen Behörde der Fälle über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation.

2.Wenn der Antragsteller nicht unterschreiben können, weil die Aussage des Analphabetismus oder körperlicher Behinderung, unterzeichneten eine Erklärung, auf seinen Antrag von einer anderen Person, die Unterschrift der Person, durch einen Notar aufnehmen zertifiziert.Außerhalb der Russischen Föderation ist ein solcher Datensatz in einer Erklärung von einem autorisierten Vertreter der diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung der Russischen Föderation außerhalb der Russischen Föderation.

3.Zustimmung der betroffenen Personen über den Erwerb oder die Beendigung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation nach Maßgabe des vorliegenden Bundesgesetzes ist schriftlich zu erteilen, die Echtheit der Unterschriften der Personen, die vom Notar beglaubigte Unterlagen.Echtheit der Unterschriften von Personen, die außerhalb der Russischen Föderation, zu bescheinigen, der bevollmächtigte Beamte der diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung der Russischen Föderation außerhalb der Russischen Föderation.

4.Das Antragsformular und eine Liste nach der Anwendung von Informationen und Dokumenten für spezifische Gründe für den Erwerb oder die Beendigung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation verpflichtet sind durch die Lage in der Größenordnung von Erörterung von Fragen der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation bestimmt, genehmigt durch diePräsident der Russischen Föderation.

 

Artikel 34. Erhebung staatlichen Gebühren und konsularischen Gebühren

 

1.Bei der Bewerbung um Zulassung zur Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, die Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation oder der Verzicht auf die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation, sowie bei der Bestimmung der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation über die Anträge von interessierten Personen auf dem Territorium der Russischen FöderationState Tax in der Höhe und Verfahren durch Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren festgelegt.

(Teil eins in rot. Das Bundesgesetz vom 2004.02.11 N 127-FZ)

2.Im Falle einer Ablehnung des Antrags auf Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation auf dem Gelände in den Artikeln 16 und 20 dieses Bundesgesetzes, staatliche Steuer-und Visa-Gebühr geregelt sind, nicht an den Antragsteller zurückgegeben.

 

Artikel 35.Die Reihenfolge und der Zeitpunkt der Entscheidung über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation

 

1. Entscheidungen über Fragen der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation zu den allgemeinen Verfahren erlassen durch den Präsidenten der Russischen Föderation.

2.Die Prüfung der Anträge auf Staatsbürgerschaft in der Russischen Föderation und der Entscheidung über die Gewährung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation und der Verzicht auf die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation zu den allgemeinen Verfahren durchgeführt wurden bis zu einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Dokumente verarbeitetrichtig.

(in geänderter Fassung. Das Bundesgesetz vom 11.11.2003 N 151-FZ)

3.Entscheidungen über die Gewährung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation und der Verzicht auf die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation nach dem vereinfachten Verfahren gemäß Artikel 14, der dritte Teil der Artikel 19 und der dritte Teil von Artikel 26 dieses Bundesgesetzes wird von der Bundes-Exekutive getroffen werden,ermächtigt, die Funktionen der Kontrolle und Aufsicht im Bereich der Migration und ihre territorialen Organe auszuüben.

(in geänderter Fassung.Bundesgesetz vom 18.07.2006 N 121-FZ)

Entscheidungen über die Gewährung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation und der Verzicht auf die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation nach dem vereinfachten Verfahren gemäß dem ersten und dem sechsten Artikel 14, zweiter und dritter Teil des Artikels 19 und der dritte Teil von Artikel 26 dieses Bundesgesetzesföderalen Exekutive zuständig für auswärtige Angelegenheiten und der diplomatischen Vertretungen und konsularischen Vertretungen der Russischen Föderation außerhalb der Russischen Föderation.

(Teil drei in die roten Zahlen. Das Bundesgesetz vom 11.11.Die Prüfung der Anträge auf Staatsbürgerschaft in der Russischen Föderation und der Entscheidung über die Gewährung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation und der Verzicht auf die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation nach dem vereinfachten Verfahren innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Anwendung und alle erforderlichen Unterlagen,ordnungsgemäß registriert.

(in geänderter Fassung. Das Bundesgesetz vom 11.11.2003 N 151-FZ)

5. Entscheidungen über Fragen der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation schriftlich unter Angabe der Gründe für ihre Annahme ist.

 

Artikel 36.Zur Unterhaltung der wiederholten Aussagen über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation

 

1.Die Person, gegen die eine Entscheidung über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation hat das Recht, eine Aussage über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation erneut nicht älter als ein Jahr nach der vorherigen Entscheidung.

2.Angesichts der Umstände, die nicht oder konnte nicht an den Antragsteller bekannt ist, kann eine erneute Antragstellung zur Prüfung ohne die Daten von dem ersten Teil dieses Artikels akzeptiert werden.

 

Artikel 37.Russische Staatsbürgerschaft erworben:

in Übereinstimmung mit Artikel 12 dieses Bundesgesetzes - Geburtstagskind;

in Übereinstimmung mit dem zweiten und vierten Absatz von Artikel 26 dieses Bundesgesetzes - dem Tag der Annahme (Adoption) des Kindes;

inSo zuständige Behörde der Fälle über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, die entsprechende Entscheidung.

2. Russischen Föderation Staatsbürgerschaft gilt ab dem Tag der Annahme durch eine zuständige Behörde für die Fälle im Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation, die entsprechende Entscheidung zu beenden.Vollstreckung von Entscheidungen über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation

 

1.Zuständigen Behörden der Fälle über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation und nahm Rücksicht auf Anträge betreffend die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation, informiert interessierte Parteien über die Entscheidung und geben diese Personen die einschlägigen Dokumente.

2.Der Bundesvorstand befugt ist, die Funktionen der Kontrolle und Aufsicht im Bereich der Migration ausüben, und der föderalen Exekutive zuständig für auswärtige Angelegenheiten, überwachen die Ausführung der Entscheidungen über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation unddem Präsidenten der Russischen Föderation in den Begriffen von der Bestimmung über die Reihenfolge der Erörterung von Fragen der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, des Präsidenten der Russischen Föderation genehmigt hat.

(in geänderter Fassung. Das Bundesgesetz vom 2006.07.18 N 121-FZ)

 

Kapitel VIII.Rechtsmittel ENTSCHEIDUNGEN Behörden

VEDA ABTEILUNG der Staatsbürgerschaft der RUSSISCHEN FÖDERATION

und das Vorgehen ihrer Beamten. STREITBEILEGUNG

über die Unionsbürgerschaft DER RUSSISCHEN FÖDERATION

 

Artikel 39 aus.Rechtsmittel von Entscheidungen über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation

 

Entscheidung zuständige Behörde der Fälle über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, die Ablehnung von Anträgen über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation kann vor Gericht in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise angefochten werdenRussischen Föderation.

 

Artikel 40.Rechtsmittel gegen Maßnahmen der Beamten der Behörden im Umgang mit Fällen, die die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation

 

Weigerung zu prüfen, Anwendungen über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation und anderen störenden des Verfahrens über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation und der Regelnüber die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation, die Maßnahmen der Beamten der Behörden im Umgang mit Fällen, die die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation können an ein übergeordnetes, um Beamte oder einem Gericht angefochten werden.

 

Artikel 41.Beilegung von Streitigkeiten über das Kind die Staatsangehörigkeit und die entmündigte Person

 

Streitigkeiten zwischen Eltern, zwischen Eltern und Erziehungsberechtigten oder Treuhänder für die Staatsangehörigkeit des Kindes oder entmündigte Person vor Gericht im Interesse des Kindes oder entmündigte Person abgerechnet.

 

Kapitel IX.SCHLUSSBESTIMMUNGEN Artikel 42

 

.Gültigkeit von Dokumenten in Übereinstimmung mit den bisherigen Rechtsvorschriften über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation

 

Dokumente im Einklang mit den bisherigen Rechtsvorschriften über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation ausgestellt bleiben gültig, wenn sie gemacht werdenWeise sind und die am Tag des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes.

 

Artikel 43. Verfahren zur Prüfung von Anträgen über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, zu überprüfen, bis der Eintrag akzeptiert Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes

 

1.Die Prüfung der Anträge auf Staatsbürgerschaft in der Russischen Föderation, für die Überprüfung bis zum Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes akzeptiert, und Entscheidungen über diese Anträge sind in Übereinstimmung mit diesem Bundesgesetz durchgeführt, außer wie in Paragraph vorgesehenZwei der in diesem Artikel.

2.Wenn der Russischen Föderation Gesetz "Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation" gegründet günstiger im Vergleich mit der vorliegenden Bundesgesetz Verfahren für den Erwerb oder die Beendigung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, der Prüfung von Anträgen im Rahmen des ersten Absatzesund Handeln auf Entscheidungen in der Weise durch das Gesetz der Russischen Föderation vorgeschriebenen.

 

Artikel 44. Anpassung von Rechtsakten in Übereinstimmung mit diesem Bundesgesetz

 

1.Seit seinem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes für nichtig erklärt:

Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets der RSFSR vom 29. Juni 1981 über das Verfahren zur Gewährung der Staatsbürgerschaft der RSFSR "(" Wedomosti "des Obersten Sowjets der RSFSR, 1981, N 26, art.903);

Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets der RSFSR vom 29. Juni 1981 "Über die Bestätigung der Ordnung der Prüfung des Präsidiums des Obersten Sowjets der Fragen, die die Gewährung der Staatsbürgerschaft der RSFSR in Verbindung";

Gesetz der RSFSR vom 8. Juli 1981 "Über die Verabschiedung des Dekrets des PräsidiumsUm die Zulassung zur Staatsbürgerschaft der RSFSR "(" Wedomosti "des Obersten Sowjets der RSFSR, 1981, N 28, Art. 982.);

Gesetz der Russischen Föderation vom 28. November 1991N 1948-1 "Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation" ("Wedomosti" des Kongresses der Volksdeputierten der Russischen Föderation und des Obersten Sowjets der Russischen Föderation, 1992, N 6, Kunst.243), mit Ausnahme der Begriffe "a" - "bis" Artikel 18, der dritte Teil der Artikel 19, Artikel 20 und 41, die Bereitstellung günstiger im Vergleich mit der vorliegenden Bundesgesetz Verfahren für den Erwerb oder die Beendigung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation von Personen, deren Anträge auf StaatsbürgerschaftRussischen Föderation zur Prüfung akzeptiert vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes;

Schritte 2-4, 7-18 Gesetz der Russischen Föderation vom 17. Juni 1993N 5206-1 "Über die Vornahme von Änderungen und Zusätze zu der RSFSR Gesetz" Über die Staatsangehörigkeit der RSFSR "(" Wedomosti "des Kongresses der Volksdeputierten der Russischen Föderation und des Obersten Sowjets der Russischen Föderation, 1993, N 29, Art. 1112.);

Bundesgesetz vom 6. Februar 1995N 13-FG "zur Änderung des föderalen Gesetzes" Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation "(Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 1995, N 7, Art. 496.);

Artikel 11 des Bundesgesetzes vom 24. Mai 1999N 99-FZ "Über die staatliche Politik der Russischen Föderation in Bezug auf Landsleute im Ausland" (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 1999, N 22, art. 2670).

2.Der Präsident der Russischen Föderation und der russischen Regierung auf, ihre Vorschriften in Übereinstimmung mit diesem Bundesgesetz innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens.

 

Artikel 45.Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes

 

Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Juli 2002 in Kraft.

 

Präsidenten der Russischen Föderation Wladimir Putin

Moskau, den Kreml

31. Mai 2002

N 62-FZ